Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Ausführung von Dienst- und
Werkleistungen im eigenen Namen
und auf eigene Rechnung zur
Beplanung, Erschließung, Herstellung
der Bebaubarkeit und technische sowie
verkehrstechnische Erschließung von
eigenen und fremden Grundstücken;
die Beauftragung und Koordinierung
weiterer Werkleistungen wie
Baugrunduntersuchung,
Teilungsvermessung u. a.