Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung von Elektro- und Verkabelungsarbeiten,
einschließlich Alarmtechnik,
Gebäudeleittechnik und Blitzschutz
sowie elektrotechnische Planungsleistungen.