| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe und die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungs- gedankens.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Entwicklung und den Betrieb des Zeltpunkt Montelino insbesondere in Form von Leistungen der Jugendhilfe im Sinne des Zweiten Kapitel SGB VIII und
der generationsübergreifenden, sozialen, kulturellen und internationalen Begegnung.
Tragendes Element ist dabei die Kunstform Zirkus. |