Es besteht ein Beherrschungs-und Ergebnisübernahmevertrag mit der Asklepios Kliniken Veraltungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Taunus, HRB 6318), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 10.11.2006 zugestimmt hat.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
für Rechtsgeschäfte der Gesellschaft zur Gründung einer neu zu errichtenden Tochtergesellschaft unter der Firma Asklepios Klinik Service Potsdam GmbH sowie für Rechtsgeschäfte dieser Gesellschaft mit ihrer Gesellschafterin von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit
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für Rechtsgeschäfte der Gesellschaft zur Gründung einer neu zu errichtenden Tochtergesellschaft unter der Firma Asklepios Klinik Service Potsdam GmbH sowie für Rechtsgeschäfte dieser Gesellschaft mit ihrer Gesellschafterin von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit
Der Erwerb und Betrieb sowie die Beratung von Krankenhäusern, insbesondere des Asklepios Fachklinikum Brandenburg, des Asklepios Fachklinikum Lübben sowie des Asklepios Fachklinikum Teupitz; sowie die häusliche psychiatrische Hauskrankenpflege.