| Gegenstand | Finanzen und Finanzdienstleistungen ausschließlich unter den Voaussetzungen des § 2 Abs. 6 Nr. 5 KWG,
Buchhaltung und Controlling;
Dienstleistungen mit Wirtschaft/Einkauf;
Historisches Archiv;
Fahrdienste/Pforte, Personenbeförderung;
Gebäude-Service mit Hauswirtschaftlicher Service, Elektrotechnik;
Heizung/Lüftung/Sanitär;
Handwerksleistungen, Gebäudeentwicklung und Liegenschaften;
Marketing;
Personalmanagement mit Personalverwaltung/-abrechnung, Personalentwicklung, hierzu können auch gehören die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitsmedizin;
Informationstechnologie, Informationssicherheit;
Veranstaltungsmanagement;
Unternehmensentwicklung;
Unternehmenskommunikation;
sowie sonstige administrative Verwaltungsleistungen, insbesondere gegenüber dem Verein Oberlinhaus, für mit diesem verbundene Gesellschaften
oder kooperierenden Unternehmen |