Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an und die Geschäftsführung und Verwaltung von kommunalen Immobilienfonds, Finanzdienstleistungen, insbesondere die Vermittlung von Finanzierungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.