| Gegenstand | 1.) Gegenstand des Unternehmens ist in erster Linie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen bei Handelsgesellschaften, insbesondere solchen, die unmittelbar oder mittelbar den in nachstehend Abs. 2 bezeichneten Unternehmensgegenstand verfolgen. Zum Unternehmensgegenstand gehört auch die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere solchen, die in der vorgenannten Weise tätig ist.
2.) Gegenstand des Unternehmens ist auch die Herstellung, der Vertrieb sowie der Handel mit elektrotechnischen Artikeln und Erzeugnissen der Metall- und Kunststoffindustrie sowie die Elektroinstallation. |