| Gegenstand | Die Vorbereitung, Planung und Durchführung von Maßnahmen der Entwicklung, Sanierung und sonstigen Strukturverbesserungen sowie die Beratung, Betreuung und Unterstützung bei solchen Maßnahmen im Auftrag von Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie im Auftrag von privaten Unternehmen bzw. Privaten.
Die Gesellschaft erfüllt diese Aufgabe durch Beratung im Zusammenhang mit Planungs- und Bauvorhaben; die Erarbeitung von Entwicklungs-, Sanierungs- und Bauleitplänen; die Begleitung von Investitionsvorhaben. Die Gesellschaft kann die Aufgaben eines Sanierungs- und Entwicklungsträgers im Sinne des Gesetzes übernehmen. |