Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Ausführung von Malerarbeiten aller Art sowie die hiermit unmittelbar und mittelbar in Verbindung stehenden Tätigkeiten.