| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, der Ein- und Verkauf, die Vermittlung und Vermarktung sowie die Errichtung von Immobilien sowie Bauträgertätigkeiten.Weiterhin die Beratung und Vermittlung im Zusammenhang mit diesen Geschäften, insbesondere von Grundstücken und Immobilien sowie die finanzielle, betriebswirtschaftliche und organisatorische Beratung von Unternehmen und Privatpersonen. Weiter die Erbringung aller sonstigen, damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, sofern für sämtliche vorgenannten Unternehmensgegenstände- mit Ausnahme der Bauträgertätigkeit- kein gesetzliches Erlaubniserfordernis, z.B. nach dem KWG, besteht. Der Unternehmensgegenstand umfasst ausdrücklich nicht Leistungen der Rechts- und Steuerberatung. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die den Zweck des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar fördern. Sie kann sich auch an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem gegenstand beteiligen, solche Unternehmen gründen oder erwerben und Zweigniederlassungen errichten. |