| Gegenstand | Die Erbringung von Teilleistungen des Baugewerbes, wie Um- und Ausbauten, die Erstellung von Rohbauten, Fundamenten, Putzarbeiten und Ähnliches, sowie der Handel mit Baustoffen, Holz- und Bauelementen. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens der Verleih und Verkauf von Gerüstteilen, die Montage von Gerüsten sowie verwandte Geschäfte mit Ausnahme solcher Tätigkeiten, die nach § 34 c Gewerbeordnung genehmigungspflichtig sind. |