Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Ankauf, der Verkauf, die Bebauung, die Vermietung und die Verwaltung von Grundbesitz, ohne Bauträgertätigkeiten.