Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Handel mit Kraftfahrzeugen; Beherberung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften.