| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Zweck des Unternehmens ist die Förderung
a) von Kunst und Kultur;
b) des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege;
c) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
d) des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes;
e) des Wohlfahrtswesens;
f) der Tierzucht und der Pflanzenzucht sowie
g) der Mildtätigkeit.
(3) Die Satzungszwecke i. S. d. Abs. 2 werden insbesondere verwirklicht
a) im Bereich der Förderung von Kunst und Kultur durch die personelle und materielle Unterstützung kunst- und kulturbezogener Veranstaltungen und
Vorhaben Dritter, zum Beispiel bei Ausstellungen, Theatervorstellungen und Konzerten;
b) im Bereich des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege durch die Förderung und Durchführung eigener Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege, Wiederherstellung, Instandsetzung und erhaltenden Modernisierung von nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften anerkannten Bau- und Bodendenkmälern;
c) im Bereich der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe durch die Durchfühhrung eigener Maßnahmen und Projekte, insbesondere durch Führungen und Vorträge zum nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen und zur Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung
sowie Förderung und Unterstützung von Bildungsangeboten, insbesondere zur Sichtbarmachung und Vermittlung von Inklusion;
d) im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes durch die Förderung von Projekten und Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften, die den Erhalt und die Wiederherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen von Pflanzen, Tieren und Menschen zum Gegenstand haben, sowie durch eigene Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft, zum Beispiel durch Naturschutzmaßnahmen wie Baum-/Hecken-/Streuobstwiesenpflanzungen und Waldumbau, und durch die fachliche Unterstützung von Ausstellungen
und Projekttagen;
e) im Bereich der Förderung des Wohlfahrtswesens insbesondere durch Führung eines gemeinnützigen Inklusionsbetriebs oder einer lnklusionsabteilung
i.S.d. § 215 Abs. I SGB IX i.V.m. § 68 Nr. 3 c) AO mit den Schwerpunkten
der Erbringung von Handwerkerleistungen sowie Leistungen in der Land-, Jagd- und Forstwirtschaft einschließlich all er damit zusammenhängenden
Haupt- und Nebenleistungen. Im gemeinnützigen Inklusionsbetrieb werden schwerbehinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt;
f) im Bereich der Förderung der Tierzucht und der Pflanzenzucht durch eigene Maßnahmen zur Förderung einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt, zum
Beispiel durch den Anbau seltener Sorten und Arten, der Haltung und Züchtung alter und gefährdeter Haustierrassen sowie durch die Durchführung von
Informationsveranstaltungen und Bildungsformaten für alle Bevölkerungsgruppen zur Artenvielfalt und Biodiversität;
g) im Bereich der Mildtätigkeit durch selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage auf die Hilfe anderer angewiesen sind. |