| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige undmildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaff ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie sowie die Förderung der Bildung im Sinne von § 52 der Abgabenordung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- Einrichtungen über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder sonstige betreute Wohnformen,
- Tageseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und Familien,
- Einrichtungen zur Versorgung, Verpflegung und Betreuung von notleidenden und gefährdeten Menschen,
- Organisation und Durchführung von Vorträgen, Kursen und Veranstaltungen belehrender Art inklusive Beherbergung und oder Beköstigung der Teilnehmer,
- offene Kinder- und Jugendarbeit innerhalb von Einrichtungen und auch im ländlichen Raum,
- Familienberatung und Unterstützung,
- Telefonseelsorge,
- SeniorenveranstaItungen und regelmäßige Treffs.
Die satzungsmäßigen Zwecke können auch durch planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die im Übrigen
die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllt, verwirklicht werden. Dies soll insbesondere mit dem Verein lnteressengemeinschaft Frauen und Familie Prenzlau e.V., mit Sitz in Prenzlau, erfolgen. |