Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Gegenstand
Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen sowie Reparatur und Serviceleistungen für Kraftfahrzeuge jeder Art