| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. |