| Gegenstand | Der Betrieb einer Glas- und Gebäudereinigung. Die Gesellschaft darf alle Leistungen ausführen, die zum Berufsbild eines Glas- und Gebäudereinigungsbetriebes gehören. Die Gesellschaft darf Kurierdienste ausführen, Handel mit Reinigungsgeräten und Reinigungsmaterialien betreiben sowie solche Geräte vermieten oder verleasen. Die Gesellschaft darf auch Pflege- und Reinigungs- sowie Wartungsarbeiten in verwandten Branchen übernehmen, die keiner besonderen Zulassung bedürfen. Dazu zählen insbesondere die Übernahme von: Teppich- und Polsterreinigung, Bauend- und Industriereinigung, Rohr- und Kanalreinigung, Grünanlagenpflege und Winterdienst, Hausmeisterdienste, Holz- und Bautenschutz sowie Betonbohr- und Schneidearbeiten |