| Gegenstand | Bau und Betrieb eines oder mehrerer Hotels, sowie die Verwaltung von eigenem und fremden Grundbesitz, das Führen von Gaststätten und Beherbergungsbetrieben, der Handel mit Immobilien, sowie damit zusammenhängende Bautätigkeiten. Ausgeschlossen sind alle im § 34 c Gewerbeordnung genannten Geschäfte |