Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Planung, Beratung und Bauleitung für Tiefbau, insbesondere den Straßenbau, sowie die Tätigkeit auf den Gebieten der Siedlungswasserwirtschaft, des Wasserbaus, der Bauleitplanung, der Landespflege sowie der Tragwerksplanung