| Gegenstand | Förderung und Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Landkreis Ostprignitz-Ruppin durch Bereitstellung eines bedarfsgerechten Nahverkehrsangebots, insbesondere durch
a) Organisation und Durchführung des Linienverkehrs nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNVG) und Personenbeförderungsgesetz (PBefG),
b) Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr als Aufgabe der Daseinsvorsorge unter Beachtung der Vorgaben des Nahverkehrsplanes des Landkreises Ostprignit-Ruppin sowie
c) Durchführung von Freistellungsverkehren, Schienenersatzverkehren und Gelegenheitsverkehren mit Kraftfahrzeugen.
Zur Sicherstellung des Nahverkehrsangebots im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist es der Gesellschaft erlaubt, einen über die Kreisgrenzen hinausgehenden Anbindungsverkehr durchzuführen. |