| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung:
a) von Kunst und Kultur
b) der Jugendhilfe
c) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke in Abs. (1) insbesondere durch folgende Maßnahmen:
2.a.a) Durchführung und Unterstützung von kulturellen Veranstaltungen und Projekten, insbesondere im Alten Kino Lychen. Dazu gehören Lichtspielvorführungen, Konzerte, Theatervorstellungen, Kunstausstellungen, die offene Lesebühne, Chorproben und Auftritte
2.a.b) Schaffung und Förderung von Projekten, die den sozialen Austausch und die kulturelle Bildung unterstützen, durch Filmdiskussionsveranstaltungen, Lesungen mit lokalem Bezug
2.a.c) Förderung der Teilhabe von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Erwachsenen und Senioren an kulturellen und sozialen Angeboten, durch regelmäßige Jugendtage- und Abende, Tanzkurse, Graffittiprojekte, Selbstverteidigungs- und Songwritingworkshops
2.a.d) spezielle Angebote an Jugendliche, die vor Vollendung des 27. Lebensjahres stehen für die außerschulische Kinder- und Jugendbildung, konkret kulturelle Jugendarbeit, z.B. regelmäßige Jugendtage
2.a.e) Förderung und Unterstützung von Freiwilligenarbeit und bürgerschaftlichem Engagement in gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Projekten, insbesondere durch Bereitstellung von Ressourcen wie Technik und Räume, organisatorische Unterstützung und die Schaffung von Plattformen auch im Rahmen von Bürgertalk, zur Vernetzung und Zusammenarbeit |