Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und der Vertrieb von Software, die Unternehmensberatung, die Beratung von Einrichtungen der öffentlichen Hand, die Vermittlung von Waren, Gütern und Dienstleistungen.