Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens, also der Erwerb, das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen, Immobilien und anderen Vermögensanlagen auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte