Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist die Erbringung von Dienstleistungen und der Handel mit Produkten in den Bereichen Gesundheit, Wellness und Healthcare, das Erwerben, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Gesellschaften, die Übernahme der Geschäftsführung und die Vertretung in anderen Unternehmen. Ferner die Übernahme von Verwaltung, Managementaufgaben und Beratung, insbesondere hinsichtlich Organisation, Finanzierung und Kapitalmarktangelegenheiten bei anderen Unternehmen mit Ausnahme von Rechts- und Steuerberatung. Ausgeschlossen sind Geschäfte, deren Durchführung einer gesetzlichen Genehmigung bedürfen. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, Markenrechte und Qualitätssiegel zu erwerben und zu veräußern sowie Lizenzen daran zu vergeben