| Gegenstand | Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung eigenen Vermögens, sowie die Beteiligung an Unternehmen jeweils im eigenen Namen, sowie auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleitsung für Dritte und alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art errichten, übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. |