Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Riva Stahl GmbH mit Sitz in Hennigsdorf (Amtsgericht Neuruppin, HRB 4567 NP) vom 10.08.2017, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 06.11.2017 zugestimmt hat.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Die Gesellschafterversammlung kann einem, mehreren oder allen Geschäftsführern (zusätzlich) hiervon abweichende Gesamtvertretungsmacht gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Geschäftsführern bzw. gemeinsam mit einem oder mehreren anderen namentlich bestimmten Geschäftsführern oder Einzelvertretungsbefugnis einräumen.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Stahl und verwandten Produkten sowie der Erwerb, das Halten, das Verwalten und das Veräußern von Beteiligungen an anderen Gesellschaften.