| Gegenstand | Landwirtschaft, insbesondere die Tierhaltung zur Fleischproduktion sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen aller Rechtsformen, die Erbringung von Verwaltungs- und Beratungsleistungen für die Beteiligungsunternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei anderen Unternehmen, insbesondere Kommanditgesellschaften einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Tätigkeiten im eigenen Namen auf eigene Rechnung und nicht für Dritte unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz und dem Kapitalanlagengesetzbuch.
Die Gesellschaft darf gleichartige oder ähnliche Unternehmungen errichten, erwerben, sich an solchen beteiligen oder deren Vertretung übernehmen. Sie ist auch zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. |