| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Jeder Geschäftsführer ist erstens für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und der Netzgesellschaft Hohen Neuendorf Strom GmbH & Co. KG, zweitens für Verträge zwischen der Gesellschaft und den Kommanditisten der Netzgesellschaft Hohen Neuendorf Strom GmbH & Co. KG sowie drittens für Verträge zwischen der Netzgesellschaft Hohen Neuendorf Strom GmbH & Co. KG und den Kommanditisten der Netzgesellschaft Hohen Neuendorf Strom GmbH & Co. KG befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. |