| Gegenstand | Munitionsbergung sowie Umweltentsorgungsmaßnahmen jeder Art und Geländevermessung mit GPS, desweiteren elektromagnetische Untersuchungen von Flächen, Bergungsarbeiten von Kampfmitteln, Arbeiten mit Separationsanlagen, ingenieurtechnischen Betreuung von Kampfmittelräummaßnahmen, Wassersondierung und -bergung, Grünschnitt- und Holzungsarbeiten. Desweiteren der Erwerb und die
Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgeseilschaften. Ein Teil der obengenannten Tätigkeiten ist genehmigungspflichtig und bedürfen einer Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz sowie § 20 Sprengstoffgesetz. Die notwendigen Genehmigungen sind vor Leistungsbeginn vorzulegen. |