| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Tierzucht, des Tierschutzes sowie die Förderung der Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Betreiben des Tierparks Angermünde, welcher eine Stätte der Umweltbildung, des Arten- und Naturschutzes sowie der Forschung und Bildung ist. Der Tierpark erfüllt zu diesem Zweck folgende Aufgaben: - Unterhalt und Pflege einer der Erholung dienenden Parkanlage einschließlich erholungsorientierten Einrichtung wie Spielplätzen - Pflege, Haltung und Zucht von heimischen und exotischen Tieren aller Art - Erfüllung der Anforderungen an die Besucherbildung im größeren Maße - Beteiligung an Zuchtprojekten bedrohter Tierarten - Sensibilisierung von Jugendlichen und Erwachsenen für die Natur. Darüber hinaus unterhält der Tierpark eine Zooschule, welche naturkundliches Wissen vermittelt und das Verständnis für die Belange des Natur- und Artenschutzes weckt. Sie hält schulpädagogische Angebote bereit und dient als Anlaufstelle für Tierinteressierte. |