| Gegenstand | Förderung der Behindertenhilfe und des Wohlfahrtswesens. Die Gesellschaft richtet ihre Tätigkeit vorrangig darauf, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (Wahrnehmung mildtätiger Zwecke i.S. der Abgabenordnung). Vorgenanntes gilt auch für die Unterstützung von Angehörigen/ Sorgeberechtigten der vorgenannten Personen. Die Gesellschaft verwirklicht die vorstehend genannten Zwecke insbesondere durch: a) Wohnstätten und Betreutes Wohnen für mehrfach behinderte Menschen; b) Tagesstrukturmaßnahmen (Beschäftigung von behinderten Menschen am Tage); c) Betreuung von Familien mit behinderten Eltern; d) Sozialpädagogische Familienhilfe; e) Begleitung behinderter Kinder in Schulen, d) Maßnahmen der Ergo- u. Physiotherapie für behinderte Menschen. |