Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betreiben von Internetseiten für Datenverarbeitung, Auftragsvermittlung und Werbemaßnahmen unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Vermittlungsleistungen und Tätigkeiten nach dem KWG (Kreditwesengesetz).