Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
die Verwaltung und Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an landwirtschaftlichen Unternehmen jeder Art, soweit gesetzlich zulässig