| Gegenstand | Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet der Wohnraumversorgung der Bevölkerung ihrer Gesellschafter dienenden Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, einschließlich ihrer Instandhaltung, Modernisierung und Sanierung. Sie kann außerdem alle im unmittelbar im Zusammenhang mit der Wohnungsversorgung stehenden Aufgaben in den Bereichen der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur übernehmen und im Rahmen der Erfüllung ihrer Geseilschaftszwecke Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck unmittelbar dienlich sind, wie z. B. die Verwaltung fremder Wohnungen. Dabei sind die ortsüblich erzielbaren Entgelte zu vereinbaren, soweit nicht Rechtsvorschriften dem entgegenstehen. |