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Handelsregister
des
Amtsgerichts
Frankfurt
(Oder)
Nr.
der
Ein-
tragung
ComService
GmbH
Computer*
Telekommunikationssysteme
D)
Frankfurt
(Oder)
c)
Groß-
und
Einzelhandel
sowie
Import
und
Export
von
Computer-
und
Tele-
kommunikationstechnik,
Internetprogrammierung.
Grund-
oder
Stammkapital
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
b)
Vertretungsberechtigte
und
besondere
Vertretungsbefugnis
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
so
vertritt
er
die
Gesellschaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
so
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinschaftlich
oder
durch
einen
Geschäftsführer
ın
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Alleinver-
tretungsbefugnis
kann
erteilt
Frank
Püs
geb.
am
07.
05.
1962,
R
vertritt
die
Gese
od,
ist
befugt;
Rechtsge-
schäfte
mit
sich
selbst
'eder
mit
sich
als
Vertreter
Dritter
abzuschließen.
Prokura
Blatt
7
|
Registernummer
der
Firma:
HRB’7403
FF
b)
Sonstige
a)
Gesellschaftsvertrag
Rechtsverhältnisse
.&)
Tag
der
Eintragung
und
Bestätigung
b)
Bemerkungen
a)20.4.1999
Gesellschaft
mit-Deschränkter
Haftung.
Der
vertrag
ist
„sesellschafts-
am
05.
Januar
1999
abgeschleSsen
und
am
30.
März
b)
1999
seändert
in
S
2
(Gegjenstand
des
Unternehmens).
Gesellschafts-
vertrag
Bl.
26
ff,
Beschluß
Bl.
6
ff,
22
£
SdB
Dieses
Blatt
ist
zur
Fort-
führung
auf
EDV
umgeschrieben/
umgestellt
worden
und
dabei
an
die
Stelle
des
bisherigen
Registerblattes
getreten.
Freigegeben
am
12.07.2001
Fortsetzung
auf
dem
gen
Bla
Lädt...
Handeisregister
des
Amtsgerichts
Frankfurt
(Oder)
Nr.
der
Ein-
tragung
Grund-
oder
Stammkapital
Blatt
_
7
Registernummer
der
Firma:
HRB.7403
FF
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
b)
Vertretungsberechtigte
und
besondere
Vertretungsbefugnis
a)
Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
Eintragung
und
Bestätigung
b)
Bemerkungen
Lothar
Mahlich,
geb.
am
03.09.1951,
Frankfurt
(Oder)-
Rosengarten
ist
zum
Geschäftsführer
bestellt.
13.07.2094
Pyans,
Er
ist
befugt,
Rechtsgeschäfte
mit
sich
selbst
oder
mit
sich
als
Vertreter
Dritter
abzuschließen.
Beide
Geschäftsführer
vertreten
gemeinsam.
M.
Schulz
b)Beschluss
Bl.
38
SB.
Fnrtsetzuna
aufdem
ten
Riatt