Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 08.12.2014 mit der Contiga Holding GmbH mit Sitz in Flensburg, Amtsgericht Flensburg, HRB 10658 FL, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom selben Tage zugestimmt hat.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.