| Gegenstand | Gegenstand der Gesellschaft ist eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Bevölkerung. Dazu kann sie alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaues und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, betreuen und verwalten sowie Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. |