Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Immobilien, die Vermietung und Verpachtung, wobei insoweit genehmigungspflichtige Geschäfte nach § 34c GewO und dem KWG nicht betrieben werden, die Außen- und Grünflächenpflege, die Erbringung von Leistungen eines Straßenzustandsbegehers, die Erbringung von Reinigungsdiensten für Photovoltaikanlagen sowie von Hausmeisterdiensten.