| Gegenstand | Die Förderung der Altenhilfe gemäß § 52 (2) Nr. 4 AO, sowie die Förderung der Hilfe für Behinderte gemäß § 52 (2) Nr. 10 AO, insbesondere die Betreuung und Unterstützung im Alltag von Senioren sowie Menschen mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen durch die folgenden Maßnahmen:
- Hilfe und Unterstützung im häuslichen Alltag durch das Erbringen von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Einkäufe, Zubereiten von Mahlzeiten oder Reinigung der häuslichen Umgebung
- Hilfe, Unterstützung und Begleitung außer Haus zu Arzt- oder Einkaufsfahrten
- Zeitweise Unterstüzung pflegender Angehöriger
- Maßnahmen zur Betreuung und Gesundheitsvorsorge durch Mobilisierung |