| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere geschäftsführende Direktoren. Ist ein geschäftsführender Direktor bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere geschäftsführende Direktoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei geschäftsführende Direktoren oder durch einen geschäftsführenden Direktor mit einem Prokuristen vertreten. |