Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 5 Abgabenordnung; die Förderung des Naturschutzes gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 8 Abgabenordnung; die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport) gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 21 Abgabenonung; die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 22 Abgabenordnung; die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 25 Abgabenordnung; Förderung der Jugendhilfe; selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder von Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung der vorgenannten Zwecke, durch die Beschaffung von Mitteln und durch Maßnahmen, die der ideellen Werbung für die geförderten Zwecke dienen. Die Zwecke sollen jeweils in der Gemeinde Marienwerder verwirklicht werden.