| Gegenstand | Das Aufstellen, Betreiben, Verkaufen und Vermieten von Geld- und Unterhaltungsautomaten mit und ohne Gewinnmöglichkeiten, ferner das Einrichten, Betreiben und Verkaufen von Spielhallen;
Das Herrichten, Betreiben und Verkaufen von Schank- und Speisewirtschaften und Beherbergungsbetrieben im Sinne des § 1 des Gaststättengesetzes |