Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Tätigkeiten nach § 34 c der Gewerbeordnung, wie die Vermittlung von Grundstücken und Immobilien, Finanzierungsvermittlung, Baubegleitung, Baubetreuung, Bauplanung, Grundstücksservice, Grund- und Wohnungsverwaltung sowie Hausmeisterdienste und die Erledigung von Aufträgen rund um die Immobilie.