Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Nationaler und internationaler Güterkraftverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, Nationaler und internationaler Güterkraftverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t; Speditionsdienstleistung, ausgenommen Personentransporte; Arbeitsvermittlung, Hoteldienstleistung, Vermittlung und Dienstleistung für Logistikbranche, Marketingdienstleistung, Handel mit Bitumen und Asphalt.