Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermietung und Verpachtung, Hausverwaltung, Zimmer- und Partyraumvermietung, Partyservice, Fahrdienstleistung, Betreiben von gastronomischen Einrichtigungen