Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 08.12.2014 mit der Contiga Holding GmbH mit Sitz in Flensburg, Amtsgericht Flensburg, HRB 10658 FL, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 08.12.2014 zugestimmt hat.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.