| Gegenstand | Die Beteiligung an anderen Unternehmen, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Unternehmensberatung. Das Unternehmen darf sich auf allen verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft ist befugt, Grundstücke zu erwerben, zu veräußern und zu bewirtschaften. |