Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der gewerbliche Grundstückshandel; die gewerbliche Verwaltung von Immobilien; die Errichtung von Gebäuden auf eigenen Grundstücken zum Zwecke des Verkaufs (Bauträgertätigkeit) und die Vermittlung von Kaufverträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (Maklertätigkeit)