| Gegenstand | Entwicklung von Bau- und Gewerbegebieten; Erwerb, Erschließung, Errichtung, Vertrieb und Verwaltung von Grundstücken und Immobilien. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Gesellschaft Bau- und Projektträgerschaften übernehmen einschließlich der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Erschließungsmaßnahmen, ausgenommen sind alle Geschäfte nach § 34 c Gewerbeordnung. |